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Vorschläge für die
Novellierung der RAK aus der Perspektive der Kunst- und
Museumsbibliotheken
Einleitung
Die Fachgruppe Katalogisierung hat
sich 1996 zweimal getroffen: Während das erste
Treffen dem Informationsaustausch sowie der Sammlung von
Problemstellungen gewidmet war, wurden beim zweiten
Forderungen erarbeitet und formuliert, die bei der anstehenden
Novellierung der RAK-Regeln (RAK 2) aus der Perspektive der Kunst-
und Museumsbibliotheken berücksichtigt werden müßten.
Ausgangspunkt der hier aufgeführten Vorschläge sind folgende
Punkte, über die in der Fachgruppe Konsens besteht:
- Kriterien,
die zu Grunde gelegt werden, sind: die spezifischen
Anforderungen von Kunst- und Museumsbibliotheken,
Online-Katalogisierung als Regelfall, Wirtschaftlichkeit der
Katalogisierung.
- Ausgangsthese:
In Kunst- und Museumsbibliotheken ist es erforderlich, nicht nur
die Publikationen zu Ausstellungen sondern auch die Ausstellung
selbst zu dokumentieren (teilweise Überschneidung von Formal-
und Sacherschließung in der Praxis dieser Spezialbibliotheken).
- Folge:
Es werden und müssen nicht nur die an der Publikation direkt
sondern auch die an der Ausstellung beteiligten Personen,
Körperschaften und ggf. Unkörperschaften
(Ausstellungsorte bzw. -lokale) erfaßt und angesetzt werden.
Diesen Bedürfnissen können die momentan existierenden
Normdateien (GKD, PND, SWD) nicht in vollem Umfang gerecht
werden. Aus der Perspektive der Kunst- und Museumsbibliotheken
wäre ein alle Aspekte umfassendes Regelwerk
wünschenswert.
Die Vorschläge betreffen die
folgenden Aspekte: die bibliographische
Beschreibung, die Behandlung bestimmter
Dokumenttypen sowie Vorschläge zur
Recherche und Anzeige im OPAC bei der rechnergestützten
Katalogisierung. Zum Schluß folgt eine Zusammenstellung der Funktionsbezeichnungen
und Codes, die in den Kunst- und Museumsbibliotheken in der
Praxis benutzt werden. Die Fachgruppe befürwortet eine extensive
Nutzung von Codes und Funktionsbezeichnungen aus folgenden Gründen:
diese können zur Qualifikation der Suche genutzt werden
(Verbesserung des Retrievals) und tragen zur Transparenz der
Information bei der bibliographischen Beschreibung bei. Sie werden
der Arbeitsstelle für Regelwerksfragen vorgelegt, deren Aufgabe in
der Auseinandersetzung mit den Grundsätzen der bibliothekarischen
Regelwerksarbeit besteht und die gleichzeitig Beschlußorgan für
Regelwerksfragen ist. Die Fachgruppe macht diese Vorschläge, weil
im Zuge der zunehmenden Erweiterung und Vernetzung der
bibliothekarischen Verbünde auch Kunst- und Museumsbibliotheken in
zunehmenden Maße an diesen Verbünden teilnehmen (wollen und
werden) und damit den Verbundkonventionen, die wiederum als Basis
die RAK haben, folgen müssen, wenn sie nicht einen eigenen
Fachverbund begründen wollen.
Aspekte
der bibliographischen Beschreibung
- Primäre Informationsquellen
Aus der Perspektive der Kunst- und Museumsbibliotheken soll die
Vorlage komplett als primäre Informationsquelle gelten.
Informationen über Ort und Dauer von Ausstellungen sind für die
Sachaussage in Kunst- und Museumsbibliotheken erforderlich und
sollen auch dann ermittelt werden, wenn sie der Publikation nicht
zu entnehmen sind (z.B. mit Hilfe von Einladungskarten). Die
Angaben zur Ausstellung werden in der Fußnote angegeben, wenn sie
außerhalb der Publikation ermittelt wurden.
- Definition
und Bedeutung des Sachtitels
Allgemein wird die generelle Ansetzung unter dem Sachtitel
befürwortet, auch wenn das in bestimmten Fällen (bei generellen
und gemischt generellen Sachtiteln) nicht unproblematisch ist.
(Ein Beispiel zu diesem Problem wird in den Anmerkungen
angeführt.) Zum Sachtitel gehört, was als zur Sachaussage
gehörig betrachtet wird. Für den Fall, daß der Sachtitel aus
einer Namensform besteht, wurde folgende Regelung vorgeschlagen:
Besteht der Sachtitel nur aus der Namensform eines Künstlers und
befinden sich auf dem Titelblatt näher erläuternde Angaben, so
werden diese - eingeleitet durch ein Komma - zum Sachtitel
gezogen.(Die unterschiedlichen Auffassungen innerhalb der
Fachgruppe wird in den Anmerkungen
dargestellt.)Weicht bei Ausstellungskatalogen der Sachtitel der
Publikation vom Ausstellungstitel ab, so wird unter dem
Ausstellungstitel eine Eintragung als Nebentitel gemacht.
- Erweiterung der Beschreibung
des Illustrationsvermerks, der physischen Form und der Angabe
von Begleitmaterial
Der Illustrationsvermerk ist für Kunstbibliotheken besonders
wertvoll. Er sollte so ausführlich wie nötig, dabei so knapp wie
möglich sein. Bei verschiedenen Ausgaben, z.B. von illustrierten
Büchern, dient er der bibliographischen Differenzierung. Die
physische Form bzw. Ausstattung charakterisiert die spezielle
Ausgabe. Die ausführliche Angabe des Begleitmaterials erleichtert
dem Benutzer die Entscheidung am Katalog.
Wir schlagen
vor, die RAK in den RAK 2 um einige Bestimmungen der "Regeln
für die alphabetische Katalogisierung RAK von 1977" zu
ergänzen .
Behandlung
bestimmter Dokumenttypen
- Behandlung von Auktions- und
Lagerkatalogen
Zu den besonderen Materialien, die in den Kunst- und
Museumsbibliotheken in großen Mengen bearbeitet werden, zählen
Auktionskataloge von Auktionshäusern und Lagerkataloge von Kunst-
und Antiquitätenhandlungen und Antiquariaten. Einerseits dienen
sie der Auswahl und dem Erwerb von Kunstwerken und Antiquaria für
die Bibliotheken und Museen, andererseits sind sie eine wichtige
Quelle der kunsthistorischen Forschung zur Bestimmung der
Provenienz und Geschichte von Kunstobjekten. Die Katalogisierung
sollte aufgrund der gebotenen Aktualität so knapp wie möglich
sein, jedoch so ausführlich wie nötig, um ein sicheres Auffinden
jedes einzelnen Stückes zu gewährleisten.
Wir schlagen
vor, dieses bibliographisch recht einheitliche Material in den RAK
nach vereinfachten Regeln einheitlich aufzunehmen.
- Behandlung von Bildbänden,
Ausstellungskatalogen, Werkverzeichnissen
Bei der generell befürworteten Ansetzung unter dem Sachtitel
stellt sich die Frage nicht, ob diese Publikationen wie ein
Verfasserwerk, d.h. der Künstler wird wie ein Verfasser behandelt
und erhält die Haupteintragung, oder wie ein anonymes Werk
behandelt werden muß. Allerdings gewinnt der Sachtitel noch
weiter an Bedeutung (S. zu diesem Punkt auch
den Abschnitt "Definition und Bedeutung des Sachtitels").
An dieser Stelle überschneiden sich die Bereiche Formal- und
Sacherschließung. Unter der Berücksichtigung der Tatsache, daß
von einer vorwiegend rechnergestützten Katalogisierung
ausgegangen wird, ist dieses Problem primär eine Frage des
Datenformates bzw. des Angebots von Sucheinstiegen. Dies betrifft
sowohl die Erfassung des Ausstellungstitels als Nebentitel, wenn
er vom Sachtitel der Publikation abweicht sowie analog zu der
normierten Fußnote für Hochschulschriften eine normierte
Fußnote für Ausstellungskataloge (Ausstellungsbegriff: Ort,
Daten).
Vorschläge
zur Recherche und Anzeige im OPAC
- Bei der Online-Katalogisierung
ist es wichtig, relevante Sucheinstiege zu definieren sowie
Elemente, die in einer Kurztitelliste nach einer Recherche
angezeigt werden, und Ordnungsprinzipien für die Reihenfolge
festzulegen.
Sucheinstiege müssen auf jeden
Fall angeboten werden für Personen (unabhängig von ihrer
Funktion) und Körperschaften. Dabei gilt dieser Einstieg sowohl
für die formale Suche als auch für die sachliche Suche. Namen
müssen in beiden Bereichen einheitlich angesetzt werden, damit alle
relevanten Titel gefunden werden können bzw. Sucheinstiege über
Verweisungsformen müssen auf die Ansetzungsform führen, ohne
daß eine Spezifikation der Suchanfrage notwendig ist.
Für Ausstellungs- und
Sammlungskataloge ist ferner ein normierter Sucheinstieg
erforderlich, der die Aspekte Ausstellungslokalität und
Ausstellungsdauer umfaßt. Hierzu wird eine Fußnote in normierter
Form (Ausstellungsbegriff: Ort, Daten) erfaßt.
- Mit Blick auf das
Rechercheergebnis müssen folgende Ebenen bei der Erfassung
unterschieden werden:
- die Ebene der
bibliographischen Beschreibung (Wiedergabe des Titelblattes)
ermöglicht die Recherche im Freitext (kein normierter
Sucheinstieg für Teile der bibliographischen Beschreibung wie
z.B. Zusatz zum Sachtitel)
- normierte Sucheinstiege
verbessern das Retrievalergebnis, führen aber u.U. von der
Wiedergabe des Titelblattes weg, wenn man nicht mehrfach
erfassen will (z.B. bei Angaben zu einer Ausstellung,
einführende Wendungen bei Verfasser- und Urheberangaben)
- Bei der Anzeige des
Rechercheergebnisses im OPAC sollte der Nutzer die Möglichkeit
haben, verschiedene Kriterien für die Sortierung der
Trefferliste zu benennen: so alphabetisch (nach Sachtitel),
chronologisch (nach Erscheinungsjahr), topographisch (nach
Ausstellungsort), nach Publikationstyp. Diese Elemente sind auch
diejenigen, die in einer Trefferliste angezeigt werden, damit
man entweder die Relevanz des Rechercheergebnissen bestimmen
bzw. das Suchergebnis weiter einschränken kann.
Erweiterung
der Beschreibung des Illustrationsvermerks, der physischen Form und
der Angabe von Begleitmaterial
Illustrationsangabe
§152
1. Dabei wird zwischen
Illustrationen, graphische Darstellungen, Karten und
Notenbeispielen unterschieden. Weitere Benennungen können
verwendet werden. Farbige Illustrationen können ebenfalls
gekennzeichnet werden.
2. Werden farbige
Illustrationen gekennzeichnet, so wird dies durch einen
entsprechenden Zusatz in natürlicher Sprachfolge
angegeben,
... : farb. Ill.
... : zahlr. farb. Ill.
... : zahlr. z.T. farb. Ill.
... : nur z.T. farb. Ill.
Bei Vorlagen, die aufgrund
ihres Alters, ihrer Ausstattung oder ihres Inhalts eine spezielle
Bearbeitung erfordern, können die Anzahl der Illustrationen,
Porträts, graphische Darstellungen, Karten, Notenbeispielen
und sonstigen Illustrationen, unabhängig davon ob in der
Vorlage gezählt oder nicht, sowie in runden Klammern zusätzlich
die Art der Illustrationen angegeben werden. Stark erweiterte
Illustrationsangaben können in vorliegender Formulierung oder in
eigener Beschreibung zusätzlich als Fußnote vermerkt werden
(vgl. § 162,5).
... : 20 z.T. kolor.
Kupferst.
... : zahlr. Ill. u. Risse
... : Ill. (1 Portr., 5 Stahlst.)
Anmerkung: Vorlagen, die
aufgrund ihres Alters, ihrer Ausstattung oder ihres Inhalts eine
spezielle Bearbeitung erfordern sind alte Drucke, bibliophile
Ausgaben, Künstlerbücher oder Bücher, in denen die
Illustrationen einen besonderen Schwerpunkt bilden, z.B.
Skizzenbücher, Vorlagenwerke, Musterbücher o.ä.
3. Der eingedruckte
Beigabenvermerk bleibt im allgemeinen unberücksichtigt.
Die Vorlagen, die aufgrund
ihres Alters, ihrer Ausstattung oder ihres Inhalts eine spezielle
Bearbeitung erfordern, wird der eingedruckte Beigabenvermerk
jedoch als Zusatz zum Sachtitel angegeben, sofern er nicht in
Verbindung mit der Verfasserangabe oder der Ausgabebezeichnung
anzugeben ist. Hierbei werden als beteiligte Personen auch
solche angegeben, die nicht auf der Haupttitelseite genannt,
jedoch für diese Vorlage von Bedeutung sind.
... [Book designed by
Charles Ricketts]
... [Layout von Sabine Nerlinger]
Format
§ 152a
...
Bei ungewöhnlichen Formaten kann das Format in Höhe mal Breite,
bei Objekten gegebenenfalls in Länge mal Breite mal Höhe, gemessen
und auf volle Zentimeter aufgerundet werden.
Angabe von Begleitmaterial
§ 153
...
Anmerkung: Als Begleitmaterial gelten ... Einladungskarten bei
Ausstellungskatalogen, Preis- und Ergebnislisten bei
Auktionskatalogen.
Angaben zur detaillierten
bibliographischen Beschreibung
§ 162
...
4. Angaben zur Ausgabenbezeichnung
...
vom Künstler autoris. Ausg.
Vorzugsausg. für ...
5. Angaben zum Kollationsvermerk
...
mit 4 Orig.-Holzschn.
mit handsign. Frontispiz u. 40 Orig.-Lithogr. im Text
mit 45 eingekl. farb. Taf. u. 2 Passepartouts
Doppelbl. In Schuber
Leporellofalt.
Lichtdr.
zweifarb. gedr.
Objekt [Fotoalbum mit eingekl. Textausschn. u. 42 Fotos, überw.
farb.]
Objekt [1 Cellophanbeutel mit silbernem Glitzerstaub in
Holzkästchen, 10 x 10 x 5 cm]
Eingeb. In Haifischperg.
Angaben zum vorliegenden Exemplar
§ 163 a
2. ...
mit handkol. Holzschn.
mit 2 handsign. Orig.-Radier.
Einbd mit dreifarb. Ldr.-Intarsien, Kanten- u.
Innenspiegelvergoldung von ...
Ergänzung zur Liste der
verbindlichen Abkürzungen
Die Fachgruppe schlägt vor die Liste
der verbindlichen Abkürzungen auf der Basis der Praxis der Kunst-
und Museumsbibliotheken zu ergänzen. Frau Heike Hagenau, Bibliothek
des Saarland Museums in Saarbrücken, pflegt und aktualisiert diese
Liste.
Behandlung
von Auktions- und Lagerkatalogen
Definition
Von Firmen herausgegebene
Verkaufskataloge (z.B. Auktions- und Lagerkataloge), die ohne von
vornherein geplanten Abschluß in mehreren Teilen erscheinen, gelten
als fortlaufende Sammelwerke.
Bestimmung des Titels
Die Namen der Firmen, die auch die
Urheber sind, bilden in der vorliegenden Form gleichzeitig Sachtitel
und Verfasserangabe des Gesamttitels. Ein vorhandener Sachtitel wird
als Zusatz zum Sachtitel angegeben. Besteht dieser aus einem
einfachen Gattungsbegriff (z.B. Lagerliste), so wird von
diesem ein "Siehe-auch-Hinweis" gemacht.
Anmerkung: Bei französischen
Auktionen, die in Auktionslokalen stattfinden, gelten diese als
Urheber des fortlaufenden Sammelwerkes. Die Versteigerer (Commissaires-Priseurs)
erhalten Siehe-auch-Hinweise
Fußnote
Die Gattungsbegriffe Auktionskatalog
bzw. Lagerkatalog werden als Fußnote angegeben.
Bandaufführung
- Bei Auktionskatalogen gilt als
Bandzählung immer das Datum des ersten Auktionstages in der
Reihenfolge Jahr.Monat.Tag
Anmerkung: Erstreckt sich die Auktion über mehrere Tage, wird die
Dauer als Zusatz zum Sachtitel angegeben (vgl. § 166, 3)
Eine vom Auktionshaus vergebene
Zählung wird als Parallelzählung angegeben.
- Bei Lagerkatalogen gilt die
von der Firma vergebenen Zählung. Ist eine solche nicht
vorhanden, wird das Berichtsjahr, ggf. ergänzt durch eine
vorhandene Bezeichnung (z.B. Frühjahr, Juin)
als Bandzählung angegeben.
- Die Stücktitel werden in der
Bandaufführung angegeben.
In Kunstbibliotheken gelten Angaben
von Personen mit inhaltlicher Bedeutung (z.B. Sammler, Künstler)
als wesentliche Sachaussage und werden im Zusatz zum Sachtitel
angegeben (vgl. § 166, 3), sie können Nebeneintragungen als
nicht-beteiligte Personen erhalten (vgl. § 179, 1).
Anmerkung: Commissares-Priseurs
werden in der Verfasserangabe angegeben. Sie können
Nebeneintragungen als beteiligte Körperschaften erhalten.
Ist ein Stück ein mehrbändiges
Werk, wird die zusammenfassende Bandangabe in der Umfangsangabe
angeben.
Stücktitelaufnahmen
Auf Stücktitel wird im allgemeinen
verzichtet. Für die Erschließung von Spezialbeständen können
Stücktitelaufnahmen gemacht werden.
Anmerkung: Beispiele können bei
Bedarf zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.
Funktionsbezeichnungen
und Codes
Funktionbezeichnungen für Personen
Die Funktionsbezeichnungen wurden aus
folgenden Quellen zusammengestellt:
- Funktionsbezeichnungsliste des
BASIS-K-Systems (Stadtbücherei Bochum / GDK Düsseldorf)
- UNIMARC Manual, Appendix C
- Datenformat der Kunstbibliothek
Berlin (Stand : 23.12.1994)
Codes für Formgruppen
Eine Liste von Codes für Formgruppen
wurde auf der Basis folgender Quellen erstellt:
- BBV-Format der Stadtbüchereien
Düsseldorf, ergänzt durch die Formgruppen des GDK Düsseldorf
- Formgruppen der Kunst- und
Museumsbibliothek Köln
- Formgruppender Kunstbibliothek
Berlin
Herr Manfred Küpper, Stadtbüchereien
Düsseldorf / Gesamtkatalog der Kulturinstitute, hat es übernommen,
diese Listen auf dem Laufenden zu halten und sie auf Anfrage zu
verschicken.
Anmerkungen und Beispiele
(1)
Im Gesamtkatalog der Düsseldorfer Kulturinstitute (GDK) wird dieses
Problem bei der (automatisch generierten) Verweisung vom Sachtitel
auf die Haupteintragung unter dem 1. Verfasser bei Werken von Goethe
oder Heine sehr deutlich.
(2)
Über die Frage der Behandlung von Bildbänden,
Ausstellungskatalogen und Werkverzeichnissen bestand Dissenz in der
Fachgruppe. Der Gesamtkatalog der Kulturinstitute Düsseldorf sowie
die Kunst- und Museumsbibliothek Köln behandeln diese wie
Verfasserwerke, d.h. bei 1 bis 3 Künstlern erhält der erste die
Haupteintragung. Diese Vorgehensweise führt zu einer
unterschiedlichen Definition des Sachtitels. Da der Künstlername in
diesem Fall (abweichend von RAK) wie ein Verfassername behandelt
(und für die Ansetzung normiert) wird, werden weitere Informationen
auf dem Titelblatt (z.B. Werke, Graphische Arbeiten)
zum Sachtitel. Die Katalogisierungspraxis in Köln und Düsseldorf
hat für die Bildschirmanzeige bzw. die Ausgabe auf Mikrofiche
erhebliche Vorteile, insbesondere wenn viele Publikationen eines
Künstlers erfaßt sind. Die Übersichtlichkeit der Anzeige läßt
sich am Beispiel Joseph Beuys im Kölner sowie im Düsseldorfer
Mikrofiche-Katalog sehr gut aufzeigen. Bei einer Behandlung gemäß
RAK (Behandlung wie ein anonymes Werk) wird der Künstlername (in
der Vorlageform, d.h. nicht normiert) i.d.R. zum Sachtitel. Sonstige
Informationen auf dem Titelblatt werden wie ein Zusatz zum Sachtitel
behandelt und erscheinen so nicht unbedingt in der OPAC-Anzeige
(Trefferliste) bzw. als Ordnungselement im Listenkatalog
(Mikrofiche). Wie weit Angaben im Zusatz zum Sachtitel suchbar und
im OPAC anzeigbar sind, ist systemabhängig. Als Beispiel für eine
solche Auflistung sei der VK genannt, wo regelgerecht katalogisiert
wird. Die vorgeschlagene Lösung stellt einen Kompromiß der
gegensätzlichen Standpunkte in der Fachgruppe dar. Hier gilt es
seitens der Arbeitsstelle für Regelwerkfragen einen Weg zu finden,
wie das Problem der Definition des Sachtitels zu lösen ist. Es gilt
beide Aspekte zu berücksichtigen: eine klare Definition des
Sachtitels einerseits und die Notwendigkeit einer möglichst
informativen, übersichtlichen Anzeige im OPAC (Trefferliste) bzw.
als Listenkatalog andererseits.
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